Norbert Brandau, bis Dezember 2007 Hauptgerätewart auf der Zeche Auguste Victoria, hat zusammen mit Rechtsanwalt Schrage ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt erstritten, welches für alle Mitglieder der Grubenwehr von großer Bedeutung ist:

Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich entschieden, dass die Übungsgelder und Zulagen von Norbert Brandau, die sogenannte „Grubenwehrvergütung“, bei der Berechnung des betrieblichen Zuschusses zum Anpassungsgeld einzubeziehen sind.

Denn die Ruhrkohle hat den in die Anpassungszeit gehenden Bergleuten im aktuellen Gesamtsozialplan 60 % ihres Brutto-Monatseinkommens garantiert. Da in der Anpassungszeit nur ein geringer Krankenkassenbeitrag anfällt, hat der einzelne Kumpel nahezu die gesamten 60 % als Netto-Einkommen.

Was die Ruhrkohle nicht durfte:

Sie hat entgegen dem Gesamtsozialplan die Grubenwehrzulagen und Übungsgelder nicht in das Brutto-Monatseinkommen einbezogen, aus welchem dann das Garantieeinkommen zu berechnen ist.

Während das Arbeitsgericht Herne die von Rechtsanwalt Ferdinand Schrage für Herrn Norbert Brandau geforderte Nachzahlung zugesprochen hat, wies das Landesarbeitsgericht in Hamm die Klage ab. Doch Norbert Brandau und Rechtsanwalt Ferdinand Schrage kämpften weiter und riefen das Bundesarbeitsgericht an, die höchste und letzte Instanz in Fragen des Arbeitsrecht. Dieses schloss sich der Argumentation von Norbert Brandau und Rechtsanwalt Ferdinand Schrage an und verurteilte die RAG zur Nachzahlung der begehrten Beträge, welche Norbert Brandau bei richtiger Berechnung des betrieblichen Zuschusses zum Anpassungsgeld hätte erhalten müssen.

Alle Mitarbeiter unserer Kanzlei gratulieren Herrn Brandau und Rechtsanwalt Schrage zu dem hart erkämpften Erfolg! Glück Auf!