Schwankungen beim Arbeitskräftebedarf eines Unternehmens rechtfertigen nicht den Abschluss befristeter Arbeitsverträge. Dies entschied das Landes-Arbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Diese Schwankungen zählten vielmehr zum unternehmerischen Risiko, das der Arbeitgeber nicht unter Umgehung der Kündigungsschutzvorschriften auf seine Mitarbeiter abwälzen könne, betonten die Richter.

Das Gericht gab der Klage einer pädagogischen Fachkraft statt, die sich gegen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses gewandt hatte. Ihr Arbeitgeber bietet so genannte ausbildungsbegleitende Hilfen für Jugendliche an. Die Befristung hatte er mit dem Argument begründet, er könne die Fördermaßnahmen nur fortsetzen, wenn er weiterhin Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit erhalte. Da dies jedoch nicht von vornherein feststehe, sei er letztlich zum Abschluss befristeter Arbeitsverträge gezwungen. Statistik: Bundesweit weniger Schüler Die Zahl der Schüler ist im Schuljahr 2000/2001 im Osten Deutschlands stark zurück gegangen, im Westen gab es einen Anstieg. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, sank die Schülerzahl in den neuen Bundesländern im Jahresvergleich um 6,3 Prozent oder fast 140 000 auf rund zwei Millionen. In der alten Bundesrepublik legte die Zahl der Schüler dagegen um 0,7 Prozent oder 55 000 auf knapp acht Millionen zu. Bundesweit ergibt sich dadurch ein Rückgang um 0,8 Prozent auf 9,97 Millionen Schüler in den allgemeinbildenden Schulen. Erstmals seit 1995 wurde die 10-Millionen-Marke unterschritten.