Ab dem 01. März 2018 gelten im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung neue Branchenmindestlöhne. Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnverordnungen gebilligt. Sie gelten für alle Beschäftigten und müssen auch in nicht tariflich gebundenen Betrieben gezahlt werden.

  • Ab März 2018 erhalten die Beschäftigten im Baugewerbe bundesweit einen Mindestlohn von 11,75 Euro. Regional unterschiedlich geregelt ist der Mindestlohn für Facharbeiter. Im Westen liegt er bei 14,95 Euro und im Osten bei 11,75 Euro pro Stunde. In Berlin gilt zunächst ein Mindestlohn von 14,80 Euro.
  • Im Westen müssen für Beschäftigte der Innenreinigung mindestens 10,30 Euro gezahlt werden. Im Osten sind es 9,55 Euro. Für die Glas- und Fassadenreinigung muss im Westen ein Stundenlohn von mindestens 13,55 Euro und im Osten von 12,18 Euro gezahlt werden. Ab 01. Dezember 2020 soll für die Gebäudereinigung ein bundeseinheitlicher Mindestlohn gelten. Er liegt für die Innenreinigung bei 10,80 Euro. Für die Glas- und Fassadenreinigung soll der Mindestlohn bei 14,10 Euro liegen.
  • Im Dachdeckerhandwerk ist für den Mindestlohn nunmehr die Qualifikation maßgeblich. Gelernte Dachdecker erhalten einen Mindestlohn von 12,90 Euro. Für Ungelernte liegt er bei 12,20 Euro.