Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geht davon aus, dass jede sechste Betriebsratsgründung durch Arbeitgeber behindert oder verhindert wird. Häufig werden Kandidaten eingeschüchtert. Arbeitgeber drohen Ihnen mit der Kündigung oder verhindern die Bestellung eines Wahlvorstandes.

Im Jahr 2015 befragte das WSI 159 hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen. Die Befragung bestätigte eine zuletzt in 2012 durchgeführte Umfrage mit ganz ähnlichen Ergebnissen. Über 50 % der Befragten waren Fälle bekannt, in denen Unternehmen versucht hatten, Betriebsratswahlen zu verhindern. In der Nahrungs- und Genussmittelindustrie berichteten sogar 76 % der Befragten von Störmanövern durch den Arbeitgeber. In der Metall- und Elektroindustrie informierten 53 % über solche Vorkommnisse. Die Untersuchung zeigte, dass insbesondere Neugründungen durch Unternehmen behindert werden.

Behinderungen erfolgten in 71 % der Fälle durch einen Versuch, die Kandidaten einzuschüchtern oder die Bestellung eines Wahlvorstandes zu verhindern In jedem fünften betroffenen Betrieb sei Kandidaten sogar gekündigt worden. Berichtet wurde ebenfalls von Versuchen, Mitglieder zum Rücktritt zu drängen, sowie von Auflösungsverträgen für Wahlbewerber. Die Hälfte der Unternehmen bedienten sich für ihre Störungen externer Hilfe durch Anwaltskanzleien.