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Allgemein

EuGH: Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch zum Jahresende (EuGH, 06.11.2018, C-619/16 u. C-684/16)

Der vom Arbeitnehmer erworbene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht nicht deshalb automatisch verloren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Der Anspruch geht nur dann unter, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer freiwillig und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen Jahresurlaub zu nehmen, obwohl dieser ihn tatsächlich hätte nehmen können.

EuGH-Rechtsprechung: Urlaubsabgeltungsansprüche sind vererbbar (EuGH 6.11.2018, C-569/16 u. C-570/16)

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tode unter. Seine Erben können die finanzielle Vergütung für den nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaub verlangen. Wird eine solche Möglichkeit durch das nationale Recht ausgeschlossen, so können sich die Erben unmittelbar auf das Unionsrecht berufen. Unerheblich ist es hierbei, ob es […]

Kein Anspruch auf Krankengeld bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung (SG Detmold 12.02.2018, S 3 KR 824/16)

Grundsätzlich obliegt es dem Versicherten für eine rechtzeitige Übersendung der AU-Bescheinigung an die Krankenkasse zu sorgen. Tut er dies nicht rechtzeitig, kommt es regelmäßig zu einem Verlust des Krankengeldanspruchs. Wird dem Versicherten keine AU-Bescheinigung durch den Arzt ausgehändigt, weil dieser sie selbst an die Krankenkasse übermittelt, muss sich diese die verspätete Übermittlung ausnahmsweise zurechnen lassen. […]

Zugehörigkeit zur radikalislamischen Bewegung kein Kündigungsgrund (LAG Niedersachsen 12.03.2018, Sa 319/17)

Der bloße Verdacht der Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer radikalislamischen Bewegung kann nicht ohne weiteres eine Kündigung rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn dem Arbeitnehmer vorsorglich der Reisepass entzogen wurde. Lediglich außerdienstliche Umstände sind nicht dazu geeignet eine Kündigung zu rechtfertigen. Dem Arbeitgeber obliegt es vielmehr nachzuweisen, dass durch den Arbeitnehmer der Frieden oder die […]

Streit um Änderungen eines von einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer erstellten Facebook-Accounts (AG Brandenburg an der Havel vom 31.01.2018, 31 C 212/17)

Bei Streitigkeiten zwischen dem bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmer und seinem ehemaligen Arbeitgeber wegen eines vom Arbeitnehmer während der Beschäftigungszeit erstellten Facebook-Accounts sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig. Der Anspruch des Arbeitsgebers auf Unterlassung von Änderungen oder Änderungen hängt von der Inhaberschaft des Facebook-Accounts ab.

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Kanzlei Schrage

Fachanwalt für Arbeitsrecht Ferdinand Schrage
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