Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer klar und rechtzeitig auffordern ihren Resturlaub zu nehmen (BAG vom 19.02.2019 – 9 AZR 541/15)
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf seinen bezahlten Jahresurlaub erlischt zum Ende des Jahres nur dann, wenn ihn der Arbeitgeber zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die sich darauf beziehenden Verfallfristen belehrt hat.