Ferdinand Schrage | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Anwalt Arbeitsrecht Bochum | Ferdinand SchrageKündigung
Wer vom Arbeitgeber eine Kündigung bekommt, verliert kurzzeitig den „Boden unter den Füßen“. Denn der Arbeitsplatz sichert nicht nur den Lebensunterhalt, er bietet auch Freundschaften, Kontakte und Anerkennung. Mit der Kündigung wird das mögliche Ende von dem allen sichtbar. In dieser Drucksituation gewährleiste ich Besprechungstermine am Tag des Anrufs oder am Folgetag sowie eine zuverlässige Erreichbarkeit. Den Sachverhalt ermittle ich in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen vollständig.

Schnelle Terminvergabe für das Erstgespräch
Im Erstgespräch – am Tag der Kontaktaufnahme oder am Folgetag – haben Sie die Möglichkeit, den Sachverhalt (was ist geschehen?) vollständig zu berichten.

Gemeinsam definieren wir die Ziele. Dabei besprechen wir alle Fragen rund um den Fall – bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag z.B. auch die Höhe der zu erwartenden Steuer, die Ansprüche auf Lohnfortzahlung, Krankengeld und Arbeitslosengeld. Das richtige Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber in den nächsten Wochen wird gemeinsam festgelegt. Wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses droht, brauchen Sie kurzfristig Rat und Unterstützung. Wir (das Kanzleiteam und ich) sind für Sie an allen Wochentagen zuverlässig und rasch erreichbar, wann immer Sie Rat oder Unterstützung brauchen (wir rufen rasch zurück). Ziel ist, klug und durchsetzungsstark das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Wir begleiten Sie bis zum wirklichen Abschluss der Sache, also auch nach Ende des Streites (z.B. bei der Überprüfung der Abrechnung von Gehalt und Abfindung und bei der Verbesserung von Zeugnisentwürfen des Arbeitgebers).

Kündigungsschutzklage
Insbesondere bei Kündigung wird aber regelmäßig – auch um die Klagefrist zu wahren – eine Kündigungsschutzklage erforderlich sein. Aus der eigenen Tätigkeit als Richter weiß ich, welche Informationen das Gericht braucht und liefere einen belastbaren, mit Ihnen abgestimmten Sachverhalt an das Gericht. Oberste Priorität hat, was Sie als Ziel formulieren. Ist es für eine möglichst hohe Abfindung sinnvoll, abzuwarten, so lassen wir den Zeitlauf für uns arbeiten. Ist ein Zeugnis anzufordern, so erstelle ich gemeinsam mit Ihnen einen Entwurf, den wir vorlegen.

50 + und von Kündigung bedroht
Wenn Sie – oft nach langer Tätigkeit für Ihren Arbeitgeber – erfahren, dass Ihr Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung beendet werden soll,
stehen Sie vor wichtigen Entscheidungen. Denn die Lebensplanung sah oft keine berufliche Neuorientierung vor; vielleicht fürchten Sie auch, wegen Ihres Alters schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Sie müssen sich dann folgende Fragen beantworten: Wollen Sie – z. B. als Führungskraft im Vertrieb, der
IT oder der Produktion – um den Arbeitsplatz kämpfen, also versuchen, gegen den
Willen des Arbeitgebers im Unternehmen zu bleiben? Oder gegen Zahlung einer Abfindung ausscheiden? Oft lassen sich bei sorgfältiger Analyse aber bessere Lösungen finden. Auch wenn der Arbeitgeber keine Alterszeit anbietet, sollten Sie ab Alter 57 prüfen, ob eine „Brücke zur Rente“ gebaut werden kann. Mit den Bausteinen

    • Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei gleichzeitiger Freistellung,
    • Arbeitslosengeld, aufgestockt vom Arbeitgeber auf ein definiertes Niveau,
    • Überbrückung des danach verbleibenden Zeitraumes bis zum frühestmöglichen Renteneintritt durch Abfindung/Einmalzahlung und
    • Kompensation der zu erwartenden Rentenverluste (wegen vorzeitiger
      Inanspruchnahme und verkürzter Beitragszeit)

ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Überbrückung des Zeitraums bis zum Renteneintritt auf einem definierten Absicherungsniveau möglich ist. Wir errechnen für die einzelnen Bausteine/Zeitphasen Ihre Nettobezüge und verhandeln – auch im Unternehmen – mit Ihrem Arbeitgeber.

Rückständiger Lohn, Überstundenvergütung, Abmahnungen
Ist nicht der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet – etwa bei Streitigkeiten um rückständigen Lohn, Überstundenvergütung, Eingruppierung, Versetzung, Inanspruchnahme von Elternzeit oder über die Richtigkeit einer Abmahnung -, so stimme ich mit Ihnen ab, wie wir Ihre Rechte durchsetzen (durch Schreiben an den Arbeitgeber oder durch Klage beim Arbeitsgericht).

Schulungen für Arbeitnehmer und Betriebsräte
Darüber hinaus bieten wir Schulungen für Arbeitnehmer und Betriebsräte mit eigenen, detaillierten und gut verständlichen Schulungsskripten sowie die Begleitung von Betriebsräten in Betriebsvereinbarungs- und Sozialplanverhandlungen