Keine Diskriminierung durch Kopftuchverbot von Lehrerinnen an Berliner Schulen
Das Arbeitsgericht Berlin urteilte, dass es keine nach § 7 AGG verbotene Diskriminierung darstellt, wenn das Land Berlin eine Grundschullehrerin alleine deshalb ablehnt, weil sie ein Kopftuch trägt. Das Land Berlin erfüllt hierbei nur die Vorgaben des Berliner Neutralitätsgesetzes, wonach Lehrer