Menu Sidebar
Menu

Author: Ferdinand Schrage

Kumpel gegen die RAG

Norbert Brandau, bis Dezember 2007 Hauptgerätewart auf der Zeche Auguste Victoria, hat zusammen mit Rechtsanwalt Schrage ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt erstritten, welches für alle Mitglieder der Grubenwehr von großer Bedeutung ist: Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich entschieden, dass die Übungsgelder und Zulagen von Norbert Brandau, die sogenannte „Grubenwehrvergütung“, bei der Berechnung des betrieblichen Zuschusses […]

Wechselnder Arbeitskräftebedarf: Kein Grund für befristeten Arbeitsvertrag

Schwankungen beim Arbeitskräftebedarf eines Unternehmens rechtfertigen nicht den Abschluss befristeter Arbeitsverträge. Dies entschied das Landes-Arbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Diese Schwankungen zählten vielmehr zum unternehmerischen Risiko, das der Arbeitgeber nicht unter Umgehung der Kündigungsschutzvorschriften auf seine Mitarbeiter abwälzen könne, betonten die Richter.

Keine Diskriminierung durch Kopftuchverbot von Lehrerinnen an Berliner Schulen

Keine Diskriminierung durch Kopftuchverbot von Lehrerinnen an Berliner Schulen Das Arbeitsgericht Berlin urteilte, dass es keine nach § 7 AGG verbotene Diskriminierung darstellt, wenn das Land Berlin eine Grundschullehrerin alleine deshalb ablehnt, weil sie ein Kopftuch trägt. Das Land Berlin erfüllt hierbei nur die Vorgaben des Berliner Neutralitätsgesetzes, wonach Lehrer an öffentlichen Schulen keine Kleidungsstücke […]

Kanzlei Schrage

Fachanwalt für Arbeitsrecht Ferdinand Schrage
Sie erreichen uns telefonisch von montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Fon 0234 . 5 99 64 44
Fax 0234 . 5 99 64 45
mail@schrage-partner.de

Rückruf-Service

Rückruf-Service
...wir rufen Sie an!

Sie wünschen eine unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt?
zum Rückruf-Formular

Kanzlei Bochum

Fon 0234 . 5 99 64 44
Fax 0234 . 5 99 64 45